Betriebsübergang und Mitarbeiterrechte: Ein umfassender Leitfaden
Was versteht man unter einem Betriebsübergang?
Ein Betriebsübergang tritt ein, wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil auf einen anderen Inhaber übergeht. In der Schweiz ist dieser Vorgang rechtlich durch das Obligationenrecht (OR) sowie durch das Fusionsgesetz geregelt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann ein Betriebsübergang bedeutende Auswirkungen haben, insbesondere in Bezug auf ihre Arbeitsverhältnisse und Rechte.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang?
Kontinuität des Arbeitsverhältnisses
Bei einem Betriebsübergang werden die bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäss Art. 333 OR automatisch auf den neuen Inhaber übertragen. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin zu den bisherigen Bedingungen beschäftigt bleiben.
Information und Konsultation
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Belegschaft über den bevorstehenden Betriebsübergang zu informieren. Zudem müssen sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anhören und deren Meinungen und Bedenken berücksichtigen.
Widerspruchsrecht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber zu widersprechen. In einem solchen Fall endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der gesetzlichen (nicht vertraglichen) Kündigungsfrist.
Sonderfall: Betriebsübergang bei Insolvenz
Wird der Betrieb oder der Betriebsteil während einer Nachlassstundung, im Rahmen eines Konkurses oder eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung übertragen, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, wenn dies mit dem Erwerber so vereinbart wurde und der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt (Art. 333b OR).
Wie sollten Arbeitgeber einen Betriebsübergang gestalten?
Transparente Kommunikation
Eine offene und transparente Kommunikation ist entscheidend, um Vertrauen zu erhalten und Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden zu minimieren.
Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Schritte des Betriebsübergangs in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen
Die Interessen der Arbeitnehmerschaft sollten bei der Planung und Durchführung eines Betriebsübergangs eine zentrale Rolle spielen.
Fazit
Der Betriebsübergang ist ein komplexer Prozess, der die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massgeblich berührt. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen und diese respektieren.