Freistellung bei Kündigung: Ein umfassender Leitfaden
Wenn Sie mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses konfrontiert sind, ist es entscheidend, die rechtlichen Aspekte der Freistellung zu verstehen. In diesem Artikel beleuchten wir das Thema Freistellung bei Kündigung detailliert und geben Ihnen alle notwendigen Informationen an die Hand, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
Was versteht man unter Freistellung?
Die Freistellung ist ein Vorgang, bei dem Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht entbinden. Während dieser Zeit behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das vereinbarte Arbeitsentgelt, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.
Rechtliche Grundlagen der Freistellung in der Schweiz
Es gibt keine explizite gesetzliche Regelung zur Freistellung, daher basiert sie oft auf der Rechtsprechung oder wird vertraglich vereinbart. Die Freistellung kann einseitig durch den Arbeitgeber oder durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgen.
Arten der Freistellung
Es gibt verschiedene Arten der Freistellung, die in unterschiedlichen Situationen zur Anwendung kommen können:
– Freistellung aus betrieblichen Gründen: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer freistellen, wenn keine Arbeit vorhanden ist oder aus anderen betrieblichen Gründen.
– Freistellung nach Kündigung: Nach Ausspruch einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellen.
– Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers: In manchen Fällen kann auch der Arbeitnehmer um eine Freistellung bitten.
Rechte und Pflichten während der Freistellung
Während der Freistellung behält der Arbeitnehmer grundsätzlich seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dazu gehören insbesondere:
– Anspruch auf Lohnzahlung
– Fortbestehen der Sozialversicherungsansprüche
– Anspruch auf Ferien
Der Arbeitnehmer ist während der Freistellung jedoch verpflichtet, sich an bestimmte Auflagen zu halten, wie zum Beispiel die Geheimhaltungspflicht und das Wettbewerbsverbot.
Gestaltung der Freistellungsvereinbarung
Eine Freistellungsvereinbarung sollte stets schriftlich fixiert werden. Wichtige Punkte, die geregelt werden sollten, sind unter anderem:
– Dauer der Freistellung
– Regelung der Lohnfortzahlung
– Umgang mit bereits geplanten Ferien
– Regelungen zu Nebentätigkeiten während der Freistellung
Häufig gestellte Fragen zur Freistellung
Kann ein Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Arbeit aufnehmen?
Ja, jedoch nur, wenn dies in den Freistellungsbedingungen zugelassen wird und keine Wettbewerbsverbote verletzt werden.
Muss der Arbeitnehmer während der Freistellung erreichbar sein?
In der Regel ja, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Der Arbeitnehmer sollte für den Arbeitgeber erreichbar bleiben, falls es Rückfragen zur Übergabe gibt.
Was passiert mit dem Ferienanspruch während der Freistellung?
Der Ferienanspruch bleibt grundsätzlich bestehen. Es kann jedoch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die Ferien resp. einen Teil davon während der Freistellungsperiode bezieht.
Wie wird die Freistellung steuerlich behandelt?
Die Lohnfortzahlung während der Freistellung unterliegt der normalen Besteuerung als Einkommen.
Fazit
Die Freistellung bei Kündigung ist ein komplexes Thema, das individuelle Lösungen erfordert. Als Arbeitnehmer ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Als Arbeitgeber sollten Sie darauf achten, Freistellungsvereinbarungen rechtssicher zu gestalten, um spätere Konflikte zu vermeiden.