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Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht für KMU

Im Arbeitsrecht vertrete ich die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das hat den Vorteil, dass ich beide Seiten bestens kenne und mich für meine Mandanten voll einsetzen kann.

Was in anderen Rechtsgebieten zutrifft, gilt insbesondere im Arbeitsrecht: Wer sich nur auf die juristische Schiene begibt und dabei die zwischenmenschlichen Faktoren ausblendet, erleidet sehr schnell Schiffbruch.

Rekrutierung, Anstellung, Onboarding

Mit meinem 20jährigen HR-Hintergrund unterstütze ich Sie, teure Fehleinstellungen zu vermeiden. Arbeitsverträge und Reglemente müssen auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein. Neue Mitarbeiter sind in bestehende Teams zu integrieren und müssen bei Laune gehalten werden. Ich schütze Sie, wenn abgehendes Personal Ihren Betrieb zu konkurrenzieren droht.

Sie wollen

  • einen auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Arbeitsvertrag

    Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Für gewisse Klauseln gelten Formvorschriften, die Voraussetzung für ihre Gültigkeit sind.

  • ein zeitgemässes Personalreglement

    In der Schweiz sind Personalreglemente oder Mitarbeiterhandbücher stark verbreitet. Sie definieren die wesentlichen Richtwerte des Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb. Dazu gehören Themen wie Privatnutzung der IT-Infrastruktur, Homeoffice-Regelungen, Verhaltensanweisungen zur Vermeidung von Mobbing oder sexueller Belästigung. Grössere Unternehmen definieren auch Codes of Conduct, um unethisches Verhalten zu bestrafen.

  • eine durchsetzbare Konkurrenzklausel

    Sehr viele vertragliche Konkurrenzverbote sind in der Praxis nicht durchsetzbar. Sie sind zu umfassend abgefasst ohne Rücksichtnahme auf die konkrete Situation.

  • Expats in Ihr Unternehmen integrieren

    Die ersten sechs Monate des Onboarding-Prozesses sind massgebend für eine erfolgreiche Integration neuer Arbeitskräfte. Das gilt insbesondere für Expats (und deren Lebenspartner/innen). Letztere gehen jedoch oft vergessen.

  • eine Führungsperson vor deren Anstellung durchleuchten (Pre-Employment-Screening)

    Die Anstellung von Führungspersonen stellt immer eine besondere Herausforderung dar. Sie stehen im Zentrum des Geschehens und geniessen besonderes Vertrauen. Fehlbesetzungen erweisen sich als äusserst kostspielig. Der systematische Backgroundcheck minimiert das Risiko personeller Fehlentscheide.

  • eine Arbeitsbewilligung für einen Drittstaatsangehörigen

    Arbeitsbewilligungen für EU- und EFTA-Staatsangehörige sind leicht erhältlich. Ganz anders ist die Lage bei Drittstaatsangehörigen. Deren Gesuche müssen sehr gut begründet werden. Die entsprechenden Anforderungen sind im Ausländer- und Integrationsgesetz und in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit festgehalten.

Entlassung, Aufhebung, Kündigung

Die Vertragsfreiheit gilt nicht absolut. Kündigungsgründe und Kündigungstermine sind zu beachten. Der Richter bestraft jede geschlechter- oder altersbedingte Diskriminierung. Bei Massentlassungen ist das richtige Prozedere matchentscheidend. Möglicherweise untersteht Ihre Restrukturierung auch der Sozialplanpflicht. Ich begleite Sie in diesen schwierigen Situationen – auch ausserhalb der Bürozeiten.

Sie wollen

  • eine korrekt durchgeführte, fristlose Entlassung

    Die Hürden für eine gerechtfertigte fristlose Entlassung sind sehr hoch. Eine vorgängige Rechtsberatung wird dringend empfohlen.

  • eine Änderungskündigung auszusprechen

    Zu unterscheiden ist die eigentliche von der uneigentlichen Änderungskündigung. Die Vorgehensweise ist nicht dieselbe. Viele Unternehmen übersehen den Umstand, dass je nach Anzahl betroffener Arbeitsverhältnisse die Bestimmungen über die Massenentlassung einzuhalten sind.

  • eine schonende Massenentlassung

    Definition und Vorgehensweise werden im Gesetz klar definiert. Das Konsultationsverfahren darf nicht zur Alibiübung verkommen. Bei Missachtung von Vorschriften greifen Strafzahlungen.

  • einen nachhaltigen Sozialplan

    Die Quoren beim Sozialplan sind nicht identisch mit denjenigen der Massentlassung. Nicht jede Massentlassung ist somit von der Sozialplanpflicht betroffen. Ein grosszügiger Sozialplan zahlt sich jedoch in aller Regel aus.

  • ein wahres Arbeitszeugnis

    Das Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig, individuell abgefasst, klar, ausgewogen und wohlwollend formuliert sein. Allerdings geht der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein wahres und nicht auf ein gutes Arbeitszeugnis. M.a.W. geht der Grundsatz der Wahrheit demjenigen des Wohlwollens vor.

GAV, Compliance, Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartnerschaft ist ein zentrales Element im schweizerischen Arbeitsrecht. Gesamtarbeitsverträge garantieren bestmögliche Arbeitsbedingungen, sind aber immer ein Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerverbänden. Auch ein KMU kann es sich heute nicht mehr leisten, Compliance-Regeln zu ignorieren. Ich sorge für eine gute Reputation meiner Mandanten.

Sie wollen

  • einen fairen GAV verhandeln

    Je nach Konstellation ist die Verhandlung eines ausgewogenen GAVs ein sehr schwieriges Unterfangen, welches sich in die Länge ziehen kann. Das bringt Unruhe in den Arbeitsalltag der Beteiligten.

  • schlanke Compliance-Regelungen

    Schlechte Compliance ist ein Reputationskiller. Ein Shit-Storm in den sozialen Medien sorgt für helle Aufregung. Wer sich über das Thema vorher nie Gedanken gemacht hat, hat dann schlechte Karten.

  • Missstände in Ihrem Unternehmen beheben

    Wo Menschen zusammenarbeiten, kommen auch Regelverstösse vor. Für Ihr Unternehmen ist es von Vorteil, wenn sich ein Whistleblower an eine (interne oder externe) Meldestelle wenden kann und sich somit nicht gezwungen sieht, an die Presse zu gelangen.

Versicherungen

Unsere Sozialversicherungen werden immer komplexer. Ich helfe Ihnen, den Durchblick zu behalten.

Sie wollen

  • Ihr Sozialversicherungsportfolio neu ausrichten

    Es lohnt sich in regelmässigen Abständen, Ihre Versicherungsdeckung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. So können Lücken oder Überversicherungen vermieden werden.

  • einen Arbeitnehmer bei der IV anmelden und begleiten

  • Ihre Krankentaggeldversicherung beanspruchen

    Ihrer Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber kommen Sie am besten nach, indem Sie früh und umfassend die entsprechenden Versicherer involvieren. Manchmal ist dabei allerdings eine gute Portion Geduld gefragt.

Auf Grund gelaufen?

Kein Problem. Kontaktieren Sie mich, und wir nehmen gemeinsam wieder Fahrt auf.