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Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht für KMU

Nicht immer entwickeln sich die Dinge so, wie wir sie uns vorgestellt haben. Dann ist Flexibilität und Kreativität gefragt. Aber auch Mut, die Segel neu zu setzen. 

Umstrukturierung, Datenschutz, Aktionärsbindungsvertrag

Unternehmensstrukturen und komplexe Verträge sind an geänderte ökonomische, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen anzupassen. Das ist ein fortlaufender Prozess, was sich insbesondere im Bereich des verschärften Datenschutzes zeigt. Ich unterstütze Sie hier, damit Sie den Anschluss nicht verpassen.

Sie wollen

  • eine anspruchsvolle Umstrukturierung in Ihrem Unternehmen durchführen

    Ob Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsformumwandlung etc.: Die zeitgerechte Involvierung der Beteiligten ist wichtig, ebenso eine widerspruchsfreie und überzeugende Kommunikation.

  • im Geschäftsverkehr datenschutzkonform auftreten

    Sowohl die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO wie auch das schweizerische Datenschutzgesetz DSG schreiben den Unternehmen vor, den Nachweis der Einhaltung der neuen Datenschutzvorschriften zu erbringen und deren Einhaltung periodisch zu überprüfen.

  • eine gezielte Betriebsübernahme vornehmen

  • einen griffigen Aktionärsbindungsvertrag erstellen

    Der Aktionärsbindungsvertrag entspringt dem Bedürfnis, klare Verhältnisse zwischen den Aktionären zu schaffen. Er ist gesetzlich nicht geregelt. Der Inhalt bestimmt sich nach den konkreten Bedürfnissen der beteiligten Aktionäre, wobei der Vertrag nur zwischen den Parteien wirkt.

Verträge, AGB, Haftung

Viele Unternehmen haben keine richtige Übersicht über die für ihren Betrieb essenziellen Verträge. In Krisensituationen sind sie nicht in der Lage, entsprechend zu reagieren.

Sie wollen

  • Verträge kontrollieren lassen

  • AGBs überprüft haben

  • Konventionalstrafen und Haftungsrisiken vermeiden

    Alle wesentlichen Vertragsbestandteile sollten im Vertrag klar und unmissverständlich festgehalten werden. Unklare Formulierungen werden zulasten desjenigen ausgelegt, der sie verfasst hat. Zum Vertrag gehören auch die AGBs. Für gewisse Verträge gelten Formvorschriften.

Auf Grund gelaufen?

Kein Problem. Kontaktieren Sie mich, und wir nehmen gemeinsam wieder Fahrt auf.