Erbrecht und Familienrecht für Private

Nichts ist schwieriger als Familie. Unsere Freunde suchen wir uns aus, nicht so unsere Verwandten. Hier sind nachhaltige und tragfähige Lösungen gefragt, damit wir als Gemeinschaft auf Kurs bleiben. 

Nachlass und Scheidung

Scheidung und Erbfall können Ihre gesamte Lebens- und Vermögensplanung auf den Kopf stellen. Ich sorge dafür, dass Sie nicht seekrank werden.

Sie wollen

  • einen tatkräftigen Willensvollstrecker

    Der Willensvollstrecker hat den Willen des Erblassers zu vertreten, die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten und die Teilung nach den vom Erblasser getroffenen Anordnungen oder gemäss den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

  • eine zerstrittene Erbengemeinschaft befrieden

  • eine einvernehmliche Scheidung durchführen

    Die Mehrzahl der Scheidungen werden heute auf gemeinsames Begehren durchgeführt. Das spart eine Menge Nerven, Zeit und Geld. In der Scheidungsvereinbarung werden alle wichtigen Punkte geregelt.

Autonomie bis ins hohe Alter

Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass nichts gegen Ihren Willen entschieden wird, wenn Sie hilflos sind.

Sie wollen

  • eine klar definierte Patientenverfügung

  • einen griffigen Vorsorgeauftrag

    Bei diesen Instrumenten steht das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen im Zentrum. Der/die Einzelne, sollte er/sie einmal nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sorgen, hat damit die Möglichkeit, entsprechende Anordnungen im Vorfeld zu treffen.

Auf Grund gelaufen?

Kein Problem. Kontaktieren Sie mich, und wir nehmen gemeinsam wieder Fahrt auf.