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  • Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht für Private

Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht für Private

Es schmerzt, für erbrachte Leistungen nicht bezahlt zu werden. Auf der anderen Seite lässt sich niemand gerne über den Tisch ziehen. Bei aufkommendem Sturm müssen die Dinge festgezurrt werden. Den Sturm selbst aber müssen wir absitzen und abwettern.

Betreibung, Zahlungsbefehl, Pfändung, Konkurs

Ich berate und unterstütze meine Mandanten bei Schulden und Geldforderungen.

Sie wollen

  • einen Schuldner zur Zahlung zwingen

  • einen Rechtsvorschlag beseitigen

  • einen schikanösen Betreibungsregistereintrag gelöscht haben

  • einen Arrest veranlassen

  • eine ungerechtfertigte Forderung blockieren

  • eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren

  • eine Pfändung durchführen

  • einen Konkurs einleiten

In der Schweiz ist es ein Kinderspiel, gegen irgendjemanden eine Betreibung einzuleiten. Ein gestelltes Betreibungsbegehren, die Zahlung des Kostenvorschusses ans Betreibungsamt und schon wird der betriebenen Person der Zahlungsbefehl zugestellt. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. In der Folge wird die Betreibung ins Betreibungsregister aufgenommen, unabhängig davon, ob die betriebene Person die Forderung mittels Rechtsvorschlags bestreitet oder nicht. Wer ein Interesse glaubhaft macht, wie z.B. der neue Vermieter, kann ohne weiteres vom Amt einen Registerauszug verlangen. Alle Betreibungen der letzten fünf Jahr erscheinen darauf, ob gerechtfertigt oder nicht. Seit 2019 können zu Unrecht Betriebene nach Ablauf von drei Monaten die Löschung dieser schikanösen Betreibung verlangen.

Auf Grund gelaufen?

Kein Problem. Kontaktieren Sie mich, und wir nehmen gemeinsam wieder Fahrt auf.